„Absicherung des Firmeninhabers oder des Geschäftsführers“

Zur Absicherung der leitenden Personen eines Unternehmens empfiehlt sich zum Beispiel eine:

 

– Absicherung der Kosten bei vorübergehender und dauerhafter Arbeitsunfähigkeit

– Absicherung gegen schwere Erkrankungen

– Absicherung von Unfällen

– Absicherung im Todesfall