„Absicherung des Firmeninhabers oder des Geschäftsführers“
Zur Absicherung der leitenden Personen eines Unternehmens empfiehlt sich zum Beispiel eine:
– Absicherung der Kosten bei vorübergehender und dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
– Absicherung gegen schwere Erkrankungen
– Absicherung von Unfällen
– Absicherung im Todesfall